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Zusammenfassung am Beispiel Hydraulik-Schlauchleitungen:

- Die Schlauchleitungen müssen laut BetrSichV § 10 regelmäßig geprüft werden.
- Die Prüfungen müssen von „befähigten Personen“ gem. TRBS 1203 durchgeführt werden.
- Die Prüfergebnisse müssen in einer Prüfbescheinigung dokumentiert werden.

Um auch bei allen anderen Schlauchleitungsarten jeden Einzelfall einschätzen zu können, werden dem Anwender Regeln und Richtlinien zur Verfügung gestellt, von denen er ableiten kann, was Stand der Technik ist, wie in der Regel geprüft werden soll und welche Anforderungen in der Regel an die unterschiedlichen Arbeitsmittel gestellt werden. Weicht er von diesen Regeln ab, so muss er dies angemessen begründen.

Es gibt viele Regelwerke, u.a. DIN- Normen, TRBS (technische Regeln für die Betriebssicherheit) oder Vorschriften im Hinblick auf Umweltschutz- Auflagen und vieles mehr.

Beispiele dieser Normen:
- BGI 572-T002
- DGUV Regel 113-020(ehemals BGR 237)
- EN 12115
- EN ISO 6134
- DIN 2827
- EN 13765

Die empfohlenen Prüffristen variieren je nach Schlauchtyp. In der Regel liegen sie zwischen 6 Monaten bei Dampfschläuchen und 2 Jahren bei Schlauchleitungen aus nichtrostenden Stählen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Informationsschrift "Sicherheit im Umgang mit Hochdruckschlauchleitungen"